Betriebliche Gesundheitsversorgung
Nutzen Sie ein zukunftsorientiertes Personalinstrument!
Um gutes Personal an das Unternehmen zu binden, ist nicht zwangsläufig mehr Gehalt erforderlich. Vielmehr geht es darum, ein attraktives Umfeld zu schaffen, in dem sich Spitzenkräfte wohl fühlen.
Mit der betrieblichen Gesundheitsversorgung bieten Sie Ihren Top-Leuten Leistungen, die denen einer privaten Krankenversicherung entsprechen. Interessant ist dies vor allem für frisch gebackene Führungskräfte, die auf diese Weise die Wartezeit zur „Privaten“ überbrücken können.
Die betriebliche Gesundheitsversorgung können Sie aber auch für Ihr gesamtes Personal oder einen bestimmten Personenkreis nutzen. Denn sie lässt sich auch als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung einsetzen, z. B. bei Zahnersatz, Sehhilfen oder Heilpraktikerbehandlung – zu erheblich günstigeren Beiträgen.
Mit so genannten „Gesundheitsbausteinen“ können Sie die Leistungen flexibel auswählen. Ein starker Leistungsanreiz für Ihre Belegschaft und eine echte Alternative zu Gehaltserhöhungen! Außerdem: von gesunden Mitarbeitern kann Ihr Unternehmen nur profitieren!
Wussten Sie schon? Gesundheitsförderung wird staatlich unterstützt!
Seit dem 1. Januar 2008 wird durch die Steuerfreiheit des § 3 Nummer 34 Einkommensteuergesetz (EStG) die Förderung der Mitarbeitergesundheit unterstützt. Bis zu 600 Euro kann ein Arbeitgeber pro Mitarbeiter und pro Jahr steuerfrei für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit erbringen. Arbeitgeber können zur Förderung der Gesundheit ihrer Beschäftigten dabei auf gesundheitsförderliche Maßnahmen zurückgreifen.